Unsere Rechtsgebiete

Hier finden Sie eine Übersicht der Rechtsgebiete, die von erfahrenen Rechtsanwälten wahrgenommen werden.

 

Unsere Schwerpunkte

Sowohl Rechtsanwalt Schneider als auch Rechtsanwalt Dr. Umbreit sind Notare mit langjähriger Berufserfahrung. Nach eingehender vorheriger Beratung entwerfen und beurkunden sie zum Beispiel Grundstückskaufverträge, Testamente und Erbverträge, Eheverträge.

 

Sämtliche Anwälte der Kanzlei Schneider Dr. Umbreit verfügen über langjährige umfangreiche Kenntnisse und  Erfahrungen in den verschiedensten Rechtsgebieten, wie etwa:

 

Familienrecht

Vom Sorgerecht bis zum Scheidungsverfahren: wir vertreten Sie in allen Fragen des Familienrechts. Herr Rechtsanwalt Klaus Dieter Schneider  ist seit 1997 Fachanwalt für Familienrecht.

 

 

  • Erbrecht
  • Grundstücksrecht
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Bank- und Wertpapierrecht
  • Arztrecht
  • Sozialrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Steuerrecht
  • Verkehrsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Verbraucherrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Forderungseinzug für Handwerksbetriebe, Lieferanten, gastronomische Betriebe, Vermieter von Ferienwohnungen etc.

 

 

 

Weitere Rechtsbereiche

Wir vertreten Sie außerdem gerne bei Fragen in Bezug auf

  •  Privates Baurecht
  •  Wohnungseigentumsrecht
  •  IT-Recht
  •  Wettbewerbsrecht
  •  Arbeitsrecht
  •  Straßenverkehrsrecht

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Kontaktieren Sie uns unter +49 4651 927313 oder direkt per Kontaktformular.